Hauskauf in der Schweiz

Tipps und Informationen zum Immobilienerwerb in der Schweiz


Die folgenden Regeln sollten bei einem Hauskauf in der Schweiz unbedingt beachtet werden:


  • Das Immobilienrecht der Schweiz ist landesweit einheitlich, jedoch sind diverse regionale Besonderheiten in den 26 Kantonen zu beachten.


  • Ausländer brauchen für den Kauf einer Immobilie (Zweitwohnungs-Sitz) eine Bewilligung nach der Lex Koller (früher Lex Friedrich). Dies gilt auch, wenn eine Gesellschaft zwischengeschaltet wird oder Treuhänder auftreten.


  • In vielen Kantonen dürfen Ausländer Immobilien als Zweitwohnsitze nur in Orten kaufen, die als Tourismusgemeinden definiert sind.


  • Je nach Ortschaft kommen Beschränkungen bezüglich der Kaufsummen und der Zahl der an Ausländer verkaufbaren Objekte hinzu.


  • Die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags erfolgt in der Regel durch Notare. In vielen Kantonen sind auch Gemeindeschreiber, Grundbuchverwalter oder öffentlich bestellte Rechtsanwälte dafür zuständig.


  • Die Beurkundung sollte an dem Ort erfolgen, an dem das Grundstück liegt. Kenntnisse der kantonalen Besonderheiten und Kontakte zu den Behörden öffnen viele Türen.


  • Die Einrichtung der Grundbuchämter ist in der Schweiz Aufgabe der Kantone. Insgesamt gibt es ca. 340 Grundbuchämter.


  • Vor Abschluss eines Kaufvertrags sollte man sich stets einen aktuellen Ausdruck aus dem Grundstücksregister besorgen.


  • In den meisten Kantonen bestehen für die einzelnen Erwerbsvorgänge unterschiedliche Steuersätze.

 

  • In vielen Kantonen ist die Vererbung von Immobilien an Ehegatten oder Kinder steuerfrei. Wo dies nicht der Fall ist, richtet sich die Höhe der Erbschaftsteuer unter anderem nach der Lage des Grundstücks.


 


Zahlen & Fakten zur Schweiz


Fläche: 41.284 km2, Bevölkerung: 7,29 Mio.; Staatsform: föderaler Bundesstaat mit 26 souveränen Kantonen; Hauptstadt: Bern (122.500 Einwohner), größte Stadt: Zürich (338.000 Einwohner)


 


Wer darf kaufen?


EU-Bürger dürfen Erstwohnsitze aufgrund eines Gegenseitigkeitsabkommens mit der EU vom 1.6.2002 unbeschränkt kaufen. Für Zweitwohnsitze dagegen gelten die kantonal unterschiedlichen Sonderregeln der sogenannten Lex Koller. Bürger anderer Staaten (z. B. aus Russland oder den USA) unterliegen in beiden Fällen den Entscheidungen der Kantonsbehörden.


 


Regionen & Preise


Die berühmtesten Feriengebiete sind das italienische Tessin (Lugano, Ascona), der französische Genfer See (Montreux, Lausanne, Vevey und Genf) und das deutsche Berner Oberland (Interlaken, Grindelwald). Immobilien kosten hier in den Toplagen zwischen 3.000 und 15.500 Franken pro Quadratmeter. Internationale Jetset-Treffs sind Gstaad und St. Moritz, gefolgt von Davos. In diesen Orten ist das Ferienhausangebot besonders knapp, und die Preise sind dem entsprechend hoch. Unter 8.000 Franken pro Quadratmeter bekommt man hier kaum etwas, die Grenze nach oben ist offen.


 Kaufnebenkosten


Grundbuchgebühren: ca. 0,3 bis 1,1% des Grundstückswerts (in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt); in den meisten Kantonen zusätzlich Grunderwerbsteuer von 1 bis 4% des Kaufpreises bzw. des amtlichen Steuerwerts.


Laufende Kosten


Grundsteuer je nach Kanton zwischen 0,5 und 2% des amtlichen Steuerwerts der Immobilie; ausserdem Betriebskosten für Strom, Wasser, Müllabfuhr und Heizung.


Für einige evtl. nutzbare Steuerbegünstigungen in Griechenland sollte ein Steuerberater hinzu gezogen werden. 


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